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   BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83   

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https://dejure.org/1983,2468
BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83 (https://dejure.org/1983,2468)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1983 - 5 StR 595/83 (https://dejure.org/1983,2468)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1983 - 5 StR 595/83 (https://dejure.org/1983,2468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Heroin zum Eigenbedarf - Festellung der Mindestmenge von erworbenen Rauschmitteln als Verhandlungsgegenstand - Vorsatzerweiterung bei Rauschmittelerwerb zum Eigenverbrauch und Handeltreiben - Gesamtvorsatz bei Erschließung einer neuen Bezugsquelle für ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83
    Unabhängig davon wird es mit der Erschließung der neuen Bezugsquelle im September 1981 an den Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes i.S. von BGHSt 1, 313, 315 f [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]ehlen, und zwar auch nach den Maßstäben zum 'eingespielten Bezugs- und Vertriebssystem' von u.a. BGH in Strafvert.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83
    Wenn der Angeklagte die neue Bezugsquelle im September 1981 (UA S. 5) schon mit dem auch auf Handeltreiben erweiterten Vorsatz erschlossen hat, beginnt damit ohnedies eine neue fortgesetzte Handlung, weil eine Vorsatzerweiterung i.S. von BGHSt 23, 33 auf gleichartige Taten gerichtet sein muß und das bei Erwerb zum Eigenverbrauch und Handeltreiben nicht der Fall ist (BGH Beschl. v. 2. Juni 1981 - 1 StR 176/81 - bei Schoreit in NStZ 1982, 65).
  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 176/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83
    Wenn der Angeklagte die neue Bezugsquelle im September 1981 (UA S. 5) schon mit dem auch auf Handeltreiben erweiterten Vorsatz erschlossen hat, beginnt damit ohnedies eine neue fortgesetzte Handlung, weil eine Vorsatzerweiterung i.S. von BGHSt 23, 33 auf gleichartige Taten gerichtet sein muß und das bei Erwerb zum Eigenverbrauch und Handeltreiben nicht der Fall ist (BGH Beschl. v. 2. Juni 1981 - 1 StR 176/81 - bei Schoreit in NStZ 1982, 65).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Zwischen dem Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist angesichts der Ungleichartigkeit beider Tatbestände kein Fortsetzungszusammenhang möglich (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 1981 - 1 StR 176/81 - bei Schoreit NStZ 1982, 65 und 13. September 1983 - 5 StR 595/83; Körner, BtMG § 29 Rdn. 157); ein Fall, in dem Erwerb zum Eigenverbrauch tateinheitlich mit Handeltreiben zusammenträfe, liegt nicht vor.
  • BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83

    Erheblichkeit der falschen Mengenberechnung von eingeführten Betäubungsmitteln

    Zwar geht das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung zutreffend davon aus, daß sich die Angeklagten des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 und 4 BtMG) in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht haben, wobei sie durch die rechtlich bedenkliche (vgl. BGH Strafverteidiger 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. September 1983 - 5 StR 595/83) Annahme einer fortgesetzten Handlung jedenfalls nicht beschwert sind.
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